VQF – Mandatierung einer Prüfgesellschaft

Per 1. März 2021 hat der VQF sämtliche seiner Aktien an der VQF Audit AG (neu: CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG) verkauft. Damit besteht die VQF Gruppe seit März 2021 aus der SRO VQF (innerhalb des Vereins) sowie der Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG. Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, inwiefern Sie durch diesen Verkauf als VQF Mitglied betroffen sein könnten, und welche allfälligen Schritte durch Sie einzuleiten sind.

Während in der Vergangenheit jedes Mitglied standardmässig von der VQF Audit AG geprüft worden ist (sofern es nicht eine andere Prüfgesellschaft mandatiert hatte), findet nun keine automatische Zuweisung der Prüfmandate mehr statt. Da der VQF nun ausschliesslich mit externen Prüfgesellschaften zusammenarbeitet, ist es unabdingbar, dass für jedes VQF Mitglied eine Mandatierungsbestätigung der zuständigen Prüfgesellschaft besteht und nachgewiesen werden kann.

Was heisst dies konkret? Sämtliche Mitglieder des VQF, welche dem VQF bislang noch keine aktuelle Mandatierungsbestätigung einer Prüfgesellschaft zugestellt haben, sind aufgefordert, eine solche Mandatierungsbestätigung einzureichen. Jede der vom VQF akkreditierten Prüfgesellschaften kann dafür gewählt werden (vgl. die aktuelle Liste der akkreditierten Prüfer: https://www.vqf.ch/de/vqf/organisation/revisorat). Der entsprechende Nachweis kann postalisch oder auf info@vqf.ch eingereicht werden.

Künftig wird der VQF sämtliche Mitglieder darüber informieren, bis wann die nächste Prüfung durchzuführen ist. Die Koordination des Prüftermins im Rahmen dieser Frist erfolgt danach jeweils direkt zwischen Mitglied und Prüfer bzw. Prüfgesellschaft.

Quelle: VQF

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