Vermögensverwalter und Trustees – Jetzt handeln!

Das Ende der Übergangsfrist für Vermögensverwalter und Trustees rückt näher. Institute, die ihr Gesuch jetzt gut vorbereiten und bis zum 30. Juni 2022 bei einer Aufsichtsorganisation (AO) einreichen, sind für das Ende der Übergangfrist bestens vorbereitet. Die Qualität des Gesuchs ist ausschlaggebend für Dauer und Kosten des Bewilligungsverfahrens, weshalb es sich lohnt, das eigene Geschäftsmodell im Rahmen der Gesuchvorbereitung nochmals selbstkritisch zu hinterfragen und allfällige Anpassungen bereits jetzt in die Wege zu leiten.

Institute, die das Gesuch erst im Herbst 2022 bei der AO einreichen oder die von der AO geforderten Anpassungen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzen, riskieren, selbstverschuldet die Frist zu verpassen.

Vermögensverwalter und Trustees, welche bis 31.12.2022 ihr Gesuch nicht eingereicht haben, müssen ihre Geschäftstätigkeit sofort einstellen, andernfalls drohen strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Sanktionen.

Für Fragen zu diesem Thema oder bei Unterstützungsbedarf stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

 

Quelle: FINMA: Aufsichtsmitteilung vom 4. Mai 2022

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