Steuerersparnis durch Einzahlungen in die Säule 3a

Bald dürfen in der steuerprivilegierten 3a-Altersvorsorge verpasste Jahreseinzahlungen nachgeholt werden. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, das Vorsorgegesetz anzupassen.

Aktuell können Angestellte bis gut CHF 6‘800 jährlich in eine der Formen der 3a-Vorsorge einzahlen und den  Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Künftig sollen auch ganz oder teilweise ausgelassene Jahreseinzahlungen in einem der Folgejahre nachgeleistet werden können. So kann beispielsweise ein Leistungs- oder Dienstaltersbonus für eine nachträgliche 3a-Zahlung verwendet werden. Damit liesse sich die im entsprechenden Jahr sonst wachsende Einkommensbesteuerung vermindern.

Gerne werden wir Sie auch weiterhin über diese geplanten Änderungen und die mögliche Steuerersparnis informieren und helfen Ihnen auch sonst bei rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

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