Der Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2020 durch die Steuerverwaltung Zug ist wie folgt vorgesehen:
Natürliche Personen:
Der Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2020 erfolgt ab 23. Februar 2021.
Juristische Personen:
Die Steuererklärungen für die Steuerperiode 2020 werden ab 2. Februar 2021 verschickt.
Da die Steuererklärungen erst im Januar und Februar 2021 gedruckt und dann zentral von einem Versandzentrum aus verschickt werden, können vor dem offiziellen Versandtermin keine Steuererklärungen abgegeben werden. Zeitgleich mit dem Versand wird auch die elektronische Steuererklärung eTax.zug aufgeschaltet.
Für Fragen oder für Unterstützung in Steuerangelegenheiten stehen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Quelle: Steuerverwaltung Zug