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FINMA verabschiedet Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG
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Die FINMA senkt die Schwellenwerte für die Kundenidentifikation bei Wechselgeschäften in Kryptowährungen von bisher 5000 auf 1000 Franken. Mit dieser Anpassung in der Geldwäschereiverordnung-FINMA werden Mitte 2019 beschlossene internationale Vorgaben umgesetzt und den erhöhten Geldwäschereirisiken in diesem Bereich Rechnung getragen.

Sollten Sie Fragen betreffend Geldwäschereiprävention oder zu Kryptowährungen haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Quelle: FINMA

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