Reform der Verrechnungssteuer

Die Schweizer Verrechnungssteuer soll sicherstellen, dass die Steuerpflichtigen ihre Erträge aus Dividenden und Zinsen brav deklarieren. Mit der Angabe der Erträge in der Steuererklärung können die Pflichtigen die abgezogenen 35% Verrechnungssteuer zurückfordern. Doch die Verrechnungssteuer führt auch zu Ausweichmanövern und verursacht wirtschaftliche Schäden.

Schweizer Konzerne geben in der Regel beispielsweise ihre Anleihen im Ausland heraus, damit deren Käufer nicht der hiesigen Verrechnungssteuer unterliegen. Entsprechend wird schon lange die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen – vor allem für juristische Personen und ausländische Anleger gefordert. Gleichwohl sind bis anhin mehrere Reformanläufe über die geeignete Variante gescheitert.

Der Bundesrat schlägt nun dem Parlament eine generelle Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen vor. So entfiele auch die Notwendigkeit von Unterscheidungen zwischen verschiedenen Anlegergruppen. Der Bundesrat verzichtet damit auch auf seinen früheren Vorschlag für eine neue Quellensteuer von 35% auf ausländischen Zinserträgen. Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationenzinsen sollen Finanzierungsaktivitäten von Schweizer Konzernen in der Schweiz gefördert werden.

Bei den Dividenden ändert sich nichts. Auch die Verrechnungssteuer auf Kontozinsen soll bleiben. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Schweizer Obligationen soll aber auch die indirekt via Anlagefonds gehaltenen Anleihen umfassen, sofern die betroffenen Zinserträge separat ausgewiesen sind. Zudem soll die Abschaffung der Umsatzabgabe nebst den Schweizer Obligationen auch ausländische Anleihen mit Restlaufzeit bis zwölf Monate betreffen.

Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklung der Reform der Verrechnungssteuer auf dem Laufenden und unsere Experten stehen Ihnen für Fragen hierzu wie auch anderen steuerlichen Themen gerne zur Verfügung.

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