Praxisänderung bei Identität der Firmen

Am 1. April 2021 treten Neufassungen der Anleitung und Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Bildung und Prüfung von Firmen und Namen sowie der internen Weisung zur Prüfung der Firmenidentität in Kraft. Die neuen Weisungen leiten eine Praxisänderung ein, die einerseits die Identitätsprüfung von Geschäftsfirmen und andererseits die Namen und Sigel geschützter internationaler Organisationen betrifft. Das EHRA hat in diesem Zusammenhang eine Praxismitteilung 2/21 publiziert, die über die entsprechenden Änderungen informiert.

Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung.

Quelle: Handelsregisterbehörden

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