L-QIF-Entwurf mit überragender Mehrheit vom Ständerat angenommen

Der Ständerat hat am Mittwoch, 9. Juni 2021, mit 41:0 (mit einer Enthaltung) die Gesetzesvorlage zum Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) angenommen.
Mit dem L-QIF soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset Management-Standorts gestärkt werden, indem wieder vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden. Kern des L-QIFs ist es, eine flexible kollektive Kapitalanlage nach Schweizer Recht zur Verfügung zu stellen, welche durch den Wegfall einer FINMA-Genehmigung erheblich schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden kann. Dennoch soll dieses Produkt, welches nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG) offenstehen soll, die gewohnte Qualität und Sicherheit garantieren.
Der L-QIF schafft die Grundlage dafür, dass qualifizierte Anleger mit einem starken Bezug zur Schweiz nicht mehr auf ausländische Produkte ausweichen müssen. Zusammen mit weiteren angestrebten Erleichterungen im Bereich der Steuern und des internationalen Vertriebs, soll der Schweizer Fonds- und Asset Management-Standort kontinuierlich gestärkt werden.
Ein Inkrafttreten der Vorlage wird derzeit auf Anfang 2023 erwartet.

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