Handelsregistergeschäfte im Dezember – Kein Stichtag möglich

Erfahrungsgemäss geht beim Handelsregisteramt Zug in den Monaten November und Dezember ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften ein. Es muss deshalb gegen Ende Jahr mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Eintragungen werden dabei prioritär behandelt. Vorprüfungen und weitere Dienstleistungen werden im Rahmen der möglichen Kapazitäten bearbeitet respektive erbracht.

Im Normalfall (so in den vergangenen Jahren) gab das Handelsregister Zug für das Endjahresgeschäft einen Stichtag bekannt. Wird ein Geschäft bis zu diesem Tag eintragungsfähig eingereicht, garantierte das Handelsregister den Eintrag des Geschäfts bis Ende des Jahres. Aufgrund der ausserordentlichen Umstände wegen dem Coronavirus ist das Handelsregister Zug in diesem Jahr nicht in der Lage, einen Stichtag anzugeben. Niemand weiss, wie sich die Situation entwickelt und welche Massnahmen allenfalls angeordnet werden. Zudem wäre ein Stichtag nicht einzuhalten, sollten mehrere Mitarbeitende erkranken oder in Quarantäne geschickt werden.

Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2020 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende Dezember) eintragungsfähig eingereicht werden. Dies gilt umso mehr für Geschäfte, welche mit anderen Handelsregisterämtern koordiniert werden müssen. Die Geschäfte werden strikt nach Eingangsdatum bearbeitet.

Sollten Sie entsprechend noch Geschäfte planen, die bis Ende Jahr eingetragen werden sollen, bitten wir Sie rechtzeitig mit unseren Experten in Kontakt zu treten oder einen Termin zu vereinbaren.

 

Quelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug

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