Globale Steuerreformpläne

Anfangs Juni 2021 haben sich die Finanzminister der G-7-Staaten auf ein Grundgerüst für die globale Unternehmenssteuerreform verständigt. Ziel ist es, die Gewinnverlagerung zwecks Steueroptimierung einzudämmen.

Kernelemente der Reform sind die Einführung einer Mindeststeuer und eine Verlagerung der Steuerbefugnisse an die Länder, wo die Konsumenten sind.

Internationale Konzerne sollen künftig mindestens 15% Steuern auf ihre Gewinne im Ausland bezahlen. Die lokalen Regierungen könnten den Steuersatz zwar weiterhin niedriger ansetzen, dann würde aber der Heimatstaat des Unternehmens die Differenz eintreiben können, was wenig Anreiz gäbe, die 15% zu unterbieten.

Ebenfalls unterstützen die führenden Industrienationen die Idee, dass die Gewinne der internationalen Konzerne verstärkt dort versteuert werden, wo der Umsatz erzielt wird, statt nur im Land des Firmensitzes. Nach den Plänen der G-7 sollen alle Staaten, in denen die grössten und profitabelsten (Gewinnmarge von mehr als 10%) Konzerne aktiv sind, das Recht erhalten, die über die 10%-Marge hinausgehenden Gewinne zu mindestens 20% zu besteuern.

Mit der globalen Unternehmenssteuerreform sollen dafür die in einigen Ländern eingeführten Digitalsteuern abgeschafft werden.

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