Das Schweizer Mietrecht ist in die Jahre gekommen. Viele Vorschriften stammen aus dem Jahr 1990, einige sogar von 1972. Im Herbst 2020 revidierte das Bundesgericht mit dem Hinweis auf das Tiefzinsumfeld ihre Definition von missbräuchlichen Mietzinsen. Statt wie bisher nur 0.5 Prozentpunkte über dem Referenzzins darf neu die Nettorendite bei einem Referenzzins von 2 oder weniger Prozent um maximal 2 Prozentpunkte über diesem Referenzzins liegen, derzeit also bei höchstens 3.25%.
Im Nationalrat sollen entsprechend bald zwei parlamentarische Initiativen zum Thema Mietzinsgestaltung beraten werden. Die eine ist eine Reaktion auf den oben erwähnten Gerichtsentscheid und verlangt, dass der Anfangsmietzins nicht mehr so leicht anfechtbar sein soll. Die andere Vorlage möchte es den Vermietern einfacher machen darzulegen, dass ihre Mieten orts- und quartierüblich und damit nicht missbräuchlich sind. Dieser Beweis war bisher aufgrund strenger Kriterien kaum zu erbringen.
Über die weiteren Entwicklungen im Mietrecht und diese beiden Gesetzesvorlagen werden wir Sie gerne weiterhin auf dem Laufenden halten.