GELDWÄSCHEREIGESETZ: KOMMISSION BESCHLIESST EINTRETEN UND STREICHT MASSNAHME BETREFFEND DIE «BERATERINNEN UND BERATER»

Die Kommission des Ständerates ist auf den bundesrätlichen Entwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes eingetreten und hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, die Bestimmungen zu den Beraterinnen und Beratern zu streichen. Sie sieht im Gegensatz zum Nationalrat Handlungsbedarf und erachtet es zur besseren Bekämpfung der Geldwäscherei für notwendig, die Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) umzusetzen.

Der Gesetzesentwurf sieht acht Hauptmassnahmen vor, welche den wichtigsten Empfehlungen der GAFI aus der Peer Review der Schweiz Rechnung tragen. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 107 zu 89 Stimmen beschlossen, auf den Entwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes nicht einzutreten. Es war insbesondere argumentiert worden, dass die Einführung von Verpflichtungen für die Personen, die bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts erbringen (Beraterinnen bzw. Berater), das Ende des Anwaltsgeheimnisses bedeuten würde.

Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Ständerat. Danach geht es zurück in den Nationalrat.

Quelle: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-rk-s-2020-08-11a.aspx

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