Flexiblere Arbeitszeiten in der Schweiz

Maximal 45 Stunden Arbeit pro Woche, Überzeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag und Verbot der Sonntagszeit. Dies sind Regeln wie sie momentan im Schweizer Arbeitsgesetz verankert sind.

Für gewisse Fachkräfte und Angestellte mit stark schwankender Arbeitsbelastung sind solche Regeln oft schwer umsetzbar, auch wenn das Gesetz gewisse Ausnahme erlaubt.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats wollte eine Lockerung für Fach- und Führungskräfte und hatte entsprechend eine Revision des Gesetzes vorgeschlagen. Es ging dabei nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeiten, sondern um eine flexiblere Verteilung. Die Regelung wäre auf gewisse Arbeitnehmer mit hoher Arbeitsautonomie und damit auf schätzungsweise 15 bis 18% aller Angestellten in der Schweiz beschränkt gewesen.

Die Kritik an diesem Vorschlag war aber zu stark, weshalb nun ein neuer Versuch auf dem Verordnungsweg für gewisse Branchen angeregt wurde.

Infrage kommt eine solche Lockerung nur für Fach- und Führungskräfte mit hoher Arbeitsautonomie. Zudem müssten die Betroffenen auf eine Vollzeitstelle gerechnet mindestens 120‘000 CHF im Jahr verdienen oder einen hohen Bildungsabschluss aufweisen. Zusätzliche Bedingungen wären das Einverständnis der betroffenen Arbeitnehmer sowie Betriebsmassnahmen zum Gesundheitsschutz. Die Lockerungen wäre laut dem Vorschlag beschränkt auf die Branchen Treuhand/Wirtschaftsprüfung, Informatik/Kommunikation und Beratung. Potentiell betroffen wären laut Schätzungen rund 180‘000 Angestellte und damit knapp 5% aller Arbeitnehmer. Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag ist der Anwendungskreis um zwei Drittel bis drei Viertel verkleinert.

Inwiefern diese Reformen auf dem Verordnungsweg umgesetzt werden, wird sich in den nächsten paar Wochen zeigen. Gerne stehen Ihnen unsere Experten diesbezüglich oder auch für sonstige arbeitsrechtliche Fragen gerne zur Verfügung.

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