FINMA verabschiedet Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verabschiedet ihre Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG. Diese umfasst eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG sowie Anpassungen an FINMA-Verordnungen und Rundschreiben, die mit FIDLEG und FINIG angepasst werden mussten. Drei Rundschreiben werden aufgehoben. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2021 und damit innerhalb der noch laufenden Übergangsfristen gemäss FIDLEG und FINIG in Kraft.

Die neue Finanzinstitutsverordnung -FINMA (FINIV-FINMA) regelt die Einzelheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter, Trustees und Verwalter von Kollektivvermögen, Details zur Berechnung der De-minimis-Schwelle im Zusammenhang mit der Bewilligung als Vermögensverwalter, sowie zum Risikomanagement und zum internen Kontrollsystem (IKS) für Verwalter von Kollektivvermögen.

Sind sie als Vermögensverwalter und Trustee tätig und haben Fragen zur neuen Veordnung, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Quelle: FINMA

Share this post

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert