Erhöhung des Privatanteils bei Geschäftsfahrzeugen ab 1. Januar 2022

Die Umsetzung der Motion «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» führt zu einer administrativen Vereinfachung bei der Privatnutzung des Geschäftsfahrzeuges, im Gegenzug aber zu einer Mehrbelastung in Form des erhöhten Privatanteils. Die entsprechende Änderung der Verordnung über den Abzug der Berufskosten trat per 1. Januar 2022 in Kraft.

Der pauschale Privatanteil wird von monatlichen 0.8 auf 0.9 Prozent erhöht. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2022 auf den Anschaffungswert eines Geschäftsfahrzeugs 10.8 Prozent Privatanteil berechnet werden, anstelle von 9.6 Prozent wie bis anhin.

Im Unterschied zur bisherigen Praxis sind die unentgeltlichen Arbeitswegkosten im jährlichen Privatanteil von 10.8 Prozent bereits berücksichtigt. Es ist aber weiterhin möglich, die effektiven Fahrtkosten abzuziehen, wobei dann allerdings ein Fahrtenkontrollheft (Bordbuch) für die Steuererklärung als Nachweis mitzuliefern ist.

Arbeitgeber müssen inskünftig auf den Lohnausweisen der Arbeitnehmenden keine Angaben zum Anteil des Aussendienstes mehr machen und diesen somit nicht mehr aufwändig berechnen. Im Gegenzug erhöhen sich die Sozialversicherungs- und MwSt-Abgaben leicht.

Grundsätzlich profitieren Arbeitnehmer, welche einen langen Arbeitsweg oder wenig Aussendienst haben. Anders ist es bei einem eher kurzen Arbeitsweg oder einem hohen Anteil an Aussendienst. Hier kann man die private Nutzung aber weiterhin im effektiven Umfang angeben – mit Hilfe des erwähnten Fahrkontrollhefts (Bordbuchs).

Die geänderten Bestimmungen können möglicherweise Anlass sein, die Geschäftsfahrzeugs-Praxis in Ihrem Unternehmen zu überprüfen. Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Fragen zur Verfügung.

Share this post

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert