Am Wochenende hat das Schweizer Stimmvolk «Ja» zur Vorlage «AHV 21» gesagt und einer Erhöhung der Schweizer MWST-Sätze zugestimmt.
Zur Deckung des erwarteten Defizits der AHV werden die Schweizer Mehrwertsteuersätze per 1.1.2024 wie folgt angehoben:
Bis 31.12.2023 | Erhöhung | Ab 1.1.2024 | |
Normalsatz | 7.7% | + 0.4% | 8.1% |
Reduzierter Satz | 2.5% | + 0.1% | 2.6% |
Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen | 3.7% | + 0.1% | 3,8% |
Wir gehen davon aus, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung vor Inkrafttreten der neuen Steuersätze darüber informieren wird, wie die neuen Steuersätze bei periodenübergreifender Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung anzuwenden sind.
Sollten wir bei der Umstellung der Systeme auf die neuen Steuersätze Unterstützung benötigen beziehungsweise Fragen zur Mehrwertsteuer haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.