Erben werden ab dem 1. Januar 2022 neu die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern können.
Bis anhin war der letzte Wohnsitzkanton des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erben zuständig. Künftig sollen die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern können. Der Bund ist der Meinung, dass hiermit die Erfassung der Einkommens- und Vermögenssteuer und die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei interkantonalen Sachverhalten besser koordiniert werden kann.
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