Entwicklungen im Blockchain-Bereich

Am 10. September 2020 hat der Ständerat, wie schon zuvor der Nationalrat, ohne Gegenstimme der Anpassung des Bunderechts an „Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register“ zugestimmt. Diese Anpassung von rund einem Dutzend bestehenden Gesetzen räumt rechtliche Barrieren für DLT-Anwendungen (Distributed Ledger Technology) aus. Die Änderungen dürften 2021 in Kraft treten. Im Gegensatz zu bspw. Liechtenstein hat die Schweiz kein eigentliches Gesetz erlassen sondern punktuelle Anpassungen an anderen Gesetzen vorgenommen.

Hiermit werden insbesondere im Zivil- und im Konkursrecht Unsicherheiten im Umgang mit Krypto-Vermögenswerten beseitigt. Ein Token wird inskünftig die gleichen Eigenschaften haben wie ein geschriebener Vertrag. Damit wird die Übertragung von Vermögenswerten über die Blockchain deutlich vereinfacht. Token werden im Konkursfall auch nicht mehr mit Bargeld gleichgestellt, sondern der Token-Inhaber hat Anspruch auf den hinterlegten Vermögenswert. Diese Gesetzesanpassungen ermöglichen somit auch dezentrale Handelssysteme und den Handel mit digitalen Unternehmensanteilen von nicht-kotierten Firmen.

Für Fragen zu den Gesetzesanpassungen oder auch inwiefern dies für Ihr Geschäftsmodell interessant sein könnte, stehen Ihnen unsere Fachexperten gerne zur Verfügung.

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