Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 diejenigen Elemente der DLT-Vorlage per 1. Februar 2021 in Kraft gesetzt, welche die Einführung von Registerwertrechten ermöglichen. Zudem müssen sich ab diesem Datum nur noch jene Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen, die Finanzdienstleistungen gegenüber Privatkundinnen und -kunden erbringen.
Das Parlament hat im September 2020 das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Vorlage) verabschiedet. Mit dem Mantelgesetz werden verschiedene Bundesgesetze so angepasst, dass sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort im Bereich Blockchain / Distributed-Ledger-Technologie weiterentwickeln kann.
Auf den 1. Februar 2021 treten nun die im Rahmen der DLT-Vorlage beschlossenen Änderungen im Obligationenrecht, im Bucheffektengesetz und im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht in Kraft. Diese Bestimmungen ermöglichen die Einführung von Wertrechten, die auf einer Blockchain abgebildet sind. Die übrigen Bestimmungen der DLT-Vorlage werden voraussichtlich per 1. August 2021 in Kraft treten.
Ebenfalls ab dem 1. Februar 2021 sollen sich diejenigen Finanzdienstleister keiner Ombudsstelle mehr anschliessen müssen, die Finanzdienstleistungen ausschliesslich gegenüber institutionellen oder professionellen Kunden erbringen. Finanzinstitute, die überhaupt keine Finanzdienstleistungen erbringen, müssen sich keiner Ombudsstelle anschliessen.
Quelle: Bundesrat