Coronavirus – aktuelle Informationen der Steuerverwaltung

Aufgrund der Corona-Situation gelten im Bereich der Steuern die folgenden speziellen Erleichterungen und Vorkehrungen.

  1. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen der Privatpersonen (natürliche Personen) wird generell um zwei Monate vom 30. April auf neu 30. Juni 2020 erstreckt.
  2. Die Frist für Anträge auf Tarifkorrekturen bei den Quellensteuern wird generell um drei Monate vom 31. März auf neu 30. Juni 2020 erstreckt.
  3. Die Zahlungsfristen für alle Steuerrechnungen aller Privatpersonen und Unternehmen werden bis zum 30. Juni 2020 erstreckt. Dies gilt sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern wie auch die direkten Bundessteuern.
  4. Auf die Verrechnung von Verzugszinsen wird für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 verzichtet. Dies gilt sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern wie auch die direkten Bundessteuern.
  5. Die Steuerverwaltung verzichtet bis Ende April 2020 auf den Versand von Steuerveranlagungen und Rechnungen.
  6. Allfällige weitere Fristerstreckungsgesuche über die vorgenannten neuen Einreichungs- und Zahlungsfristen hinaus werden von der Steuerverwaltung individuell beurteilt und mit Kulanz bearbeitet.

Quelle: Zuger Steuerverwaltung

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