Bundesrat verabschiedet Eckwerte einer Reform der Verrechnungssteuer

An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat beschlossen, die sistierte Reform der Verrechnungssteuer wieder aufzunehmen. Er hat dazu die Zielsetzungen und die Eckwerte verabschiedet. In diesem Herbst soll eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen.

Der Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt Schweiz stärken und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer im Inland ausdehnen.

Kernelement des Reformvorschlags ist zum einen die Befreiung inländischer juristischer Personen und ausländischer Anleger von der Verrechnungssteuer in Schweizer Zinsanlagen. Dadurch soll der Schweizer Anleihenmarkt wesentlich gestärkt werden. Zum anderen soll der Sicherungszweck für natürliche Personen im Inland ausgedehnt und so die Steuerhinterziehung bekämpft werden. Die technische Umsetzung dieser Kernelemente bringt neue Aufgaben für Banken und potenziell auch für die Verwaltung mit sich.

Dieser Reformvorschlag des Bundesrates führt zu Mindereinnahmen von geschätzten 200 Millionen Franken pro Jahr. Davon haben der Bund 90 Prozent und die Kantone 10 Prozent zu tragen. Demgegenüber sollen dynamische Mehreinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden aus der Stärkung des Kapitalmarkts stehen. Hinzu kommen Mehreinnahmen aus der Stärkung des Sicherungszwecks. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Reform ist daher gemäss dem Bundesrat äusserst vorteilhaft. Die vom Bundesrat festgelegten Eckwerte erreichen die angestrebten Ziele, gleichzeitig ist das vorgeschlagene System weniger komplex als andere Reformkonzepte. Damit trägt der Bundesrat den Bedenken der Finanzbranche bezüglich administrativem Aufwand und Haftungsrisiken Rechnung.

Die Umsetzung einer umfassenden Steuerreform ist aus Sicht des Bundesrates aufgrund der Mindereinnahmen in Milliardenhöhe derzeit ausgeschlossen. Eine solche Reform würde die vollständige Abschaffung der Umsatzabgabe (bis zu 1,2 Milliarden Franken Mindereinnahmen) und/oder eine Senkung des Steuersatzes auf Beteiligungserträgen bei der Verrechnungssteuer beinhalten.

Gerne werden wir Sie weiterhin über die Reform der Verrechnungssteuer auf dem Laufenden halten und unterstützen Sie bei Fragen zur Verrechnungssteuer oder anderen Steuern sehr gerne.

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