Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat das Arbeitspapier zur Besteuerung von Kryptowährungen überarbeitet. Dies sind die wichtigsten Änderungen gegenüber der Ursprungsversion vom 27. August 2019:
- Als neue Anlagekategorie wurden die „Anlage Token mit Beteiligungsrechten“ (oder auch tokenisierte Aktien) aufgenommen. Diese werden analog wie traditionelle Beteiligungsrechte besteuert. Somit unterliegen sie der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben.
- Die Besteuerung von Staking-Erträgen und Airdrops wurde neu im Arbeitspapier ergänzt. Dies allerdings ohne Neuerungen in der Praxis. Die Bewertung von Airdrops und Staking-Erträgen bei juristischen Personen wurde jedoch nicht geregelt.
- Es wurde klargestellt, dass auch Tokens, die einen Zusammenhang mit dem Erfolg des Unternehmens haben, nicht als unechte Mitarbeiterbeteiligungen gelten. Damit teilt die ESTV die bisherige Praxis des Kantons Zug. Weiterhin nicht eindeutig geregelt ist die Bewertung von Token, welche vor einer ersten Finanzierungsrunde an die Mitarbeiter und Gründer abgegeben werden und für die sich ein Marktpreis nicht feststellen lässt.
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Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/kryptowaehrungen.html