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Am 19. Mai 2019 wurde vom Stimmvolk das das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 % Ja-Stimmen gegen 33,6 % Nein-Stimmen angenommen. Dieses tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Neben Änderungen in den kantonalen Steuergesetzen erhöht sich auch der AHV Lohnbeitrag von 8.4% auf 8.7%, der Beitragssatz AHV/IV/EO entsprechend von 10.25% auf 10.55%. Aufgrund der hälftigen Teilung der Sozialbeiträge werden Arbeitgeber den AHV-Lohnabzug der Arbeitnehmer um 0.15% erhöhen müssen.

Die Beitragssätze zeigen sich taballarisch ab dem 1.1.2020 wie folgt:

  Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV 4.35% (bisher 4.2%) 4.35% (bisher 4.2%) 8.7% (bisher 8.4%)
IV 0.7% 0.7% 1.4%
EO 0.225% 0.225% 0.45%
AH/IV/EO total 5.275% (bisher 5.125%) 5.275% (bisher 5.125%) 10.55% (bisher 10.25%)

 

Für Fragen zu den neuen Beitragssätzen und bei Unterstützungsbedarf bei Ihren Lohnabrechnungen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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