Am 19. Mai 2019 wurde vom Stimmvolk das das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 % Ja-Stimmen gegen 33,6 % Nein-Stimmen angenommen. Dieses tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Neben Änderungen in den kantonalen Steuergesetzen erhöht sich auch der AHV Lohnbeitrag von 8.4% auf 8.7%, der Beitragssatz AHV/IV/EO entsprechend von 10.25% auf 10.55%. Aufgrund der hälftigen Teilung der Sozialbeiträge werden Arbeitgeber den AHV-Lohnabzug der Arbeitnehmer um 0.15% erhöhen müssen.
Die Beitragssätze zeigen sich taballarisch ab dem 1.1.2020 wie folgt:
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV | 4.35% (bisher 4.2%) | 4.35% (bisher 4.2%) | 8.7% (bisher 8.4%) |
IV | 0.7% | 0.7% | 1.4% |
EO | 0.225% | 0.225% | 0.45% |
AH/IV/EO total | 5.275% (bisher 5.125%) | 5.275% (bisher 5.125%) | 10.55% (bisher 10.25%) |
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