Abschaffung der Verrechnungssteuer auf den meisten Zinserträgen

Die Verrechnungssteuer soll sicherstellen, dass die Steuerpflichtigen ihre Erträge aus Zinsen und Dividenden brav angeben, damit sie die abgezogenen 35% Verrechnungssteuer zurückfordern können. Verschiedentlich wurde aber schon bei Zinserträgen die Abschaffung der Verrechnungssteuer vor allem für juristische Personen und für ausländische Anleger gefordert. Unter anderem wird dies damit begründet, dass Schweizer Konzerne ihre Anleihen vorwiegend im Ausland herausgeben, um die Schweizer Verrechnungssteuer zu vermeiden.

Im April dieses Jahres hatte der Bundesrat zwar die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf den meisten Zinserträgen für juristische Personen und für ausländische Anleger vorgeschlagen. Im Gegenzug wollte die Regierung aber auch ein traditionelles „Steuerschlupfloch“ für natürliche Personen in der Schweiz schliessen. Deshalb sollten diese Steuerpflichtigen künftig nebst der Verrechnungssteuer auf Dividenden und inländischen Zinserträgen neu auch eine Quellensteuer von 35% auf ausländischen Zinserträgen zahlen. Diese geplante Quellensteuer wäre als Zahlstellensteuer konzipiert. Eine Zahlstelle, in der Regel eine Bank, wäre für den Steuerabzug verantwortlich.

Am 11. September 2020 hat der der Bundesrat in aller Stille (ohne bisherige Mitteilung) den Widerstand gegen Teile seiner Vorlage zur Kenntnis genommen und einen zentralen Richtungsentscheid gefällt. Demnach soll es künftig mit Ausnahme von Zinserträgen auf Schweizer Bankkonti überhaupt keine Verrechnungssteuer mehr auf Zinserträgen geben. Bei den Dividendenerträgen soll sich wie geplant nichts ändern. Der Bundesrat dürfte seinen definitiven Vorschlag zur Reform der Verrechnungssteuer voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 ans Parlament schicken.

Noch nicht entschieden hat der Bundesrat, ob er an der ebenfalls von gewissen Kreisen empfohlenen Abschaffung der Abgabe auf Börsenumsätzen mit inländischen Obligationen festhalten will. Die würde den Obligationenhandel in der Schweiz attraktiver machen und damit den Kapitalmarkt weiter stärken.

Gerne halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen in dieser Sache auf dem Laufenden und stehen Ihnen natürlich auch jetzt schon für allfällige Fragen zur Verfügung.

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