Zinssätze für Fremdwährungen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat Ende Januar 2022 die neuen Rundschreiben für «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2022 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken» und «Steuerlich anerkannte Zinssätze 2022 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen» publiziert.

Die steuerlich anerkannten Zinssätze für Schweizer Franken bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Im Gegensatz dazu erfahren die steuerlich anerkannten Zinssätze für Fremdwährungen überwiegend eine Erhöhung. Als Beispiele seien die Zinssätze für Darlehen oder Vorschüsse u.a. in EUR (von 0.25% auf 0.5%), USD (1.25% auf 2.00%) und GBP (1.00% auf 1.25%) erwähnt.

Die Rundschreiben finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/rundschreiben.html

Für Fragen zu diesen Rundschreiben oder anderen rechtlichen und steuerlichen Themen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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