Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und Abrechnungen für KMU zu vereinfachen.

  • Seit der letzten MWST-Revision (Inkrafttreten 2019) müssen sich ausländische Versandhandelsunternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren, wenn sie mit Kleinsendungen (MWST-Betrag unter 5 Franken) mehr als 100’000 Franken Umsatz in der Schweiz erzielen. Es hat sich gezeigt, dass die Wirkung dieser Massnahme begrenzt ist, da sich zahlreiche ausländische Online-Versandhandelsunternehmen nicht als mehrwertsteuerpflichtige Personen angemeldet haben.
  • Neu sollen der ESTV administrative Massnahmen zur Verfügung stehen. So kann sie ein Einführverbot für Lieferungen des betreffenden Unternehmens oder die Vernichtung der Gegenstände verfügen. Zudem kann sie zum Schutz der Kundinnen und Kunden die Namen der Unternehmen veröffentlichen, gegen die solche Massnahmen zur Anwendung kommen.
  • Der Bundesrat schlägt weiter Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuerabrechnung für KMU und Erleichterungen für mehrwertsteuerpflichtige ausländische Unternehmen vor, um rechtstreues Verhalten zu erleichtern. Zudem soll der Subventionsbegriff mit dem ausserhalb des Mehrwertsteuerrechts gebräuchlichen Subventionsbegriff in Übereinstimmung gebracht werden.

Falls Sie Fragen zu den Änderungen im Mehrwertsteuergesetz haben oder Unterstützung bei Ihrer Mehrwertsteuerabrechnung wünschen, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79514.html

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