Verzugszinserlass auf Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer

Der Verzugszinserlass auf die Mehrwertsteuer (MwSt) und die direkte Bundessteuer ist per 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Entsprechend empfiehlt sich eine fristgerechte Bezahlung.

Die per 21. März 2020 in Kraft getretene Verordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben sowie Verzicht auf die Darlehensrückerstattung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite (COVID-19-Verzichtsordnung) ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Ebenfalls ist im Kanton Zug der zeitlich befristete Verzugszinsverzicht ausgelaufen.

Seit dem 1. Januar 2021 kommen daher nachfolgende Verzugszinsen bei verspäteter Bezahlung wieder zur Anwendung:

  • Direkte Bundessteuer: 3%
  • MWST/Verbrauchssteuern/Zölle: 4%
  • Kantons- und Gemeindesteuern Kanton Zug: 4%

Wir empfehlen entsprechend eine fristgerechte Bezahlung der fälligen Steuern, um Verzugszinsen zu vermeiden. Sollten Sie die provisorische Rechnung, welche bis gestern fällig war, noch nicht beglichen haben, empfehlen wir diese umgehend zu begleichen, um unverhoffte Verzugszinsen zu vermeiden.

Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Fragen zur Verfügung.

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