Vereinheitlichung der Verzugs- und Vergütungszinssätze

Heute belaufen sich die Verzugszinse auf 3% (direkte Bundessteuer), 4% (Mehrwertsteuer) und 5% (Stempelabgaben, Tabaksteuer, Biersteuer, Verrechnungssteuer, weitere). Neu werden diese einheitlich in der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (Zinssatzverordnung EFD) geregelt. Der einheitliche Verzugs- und Vergütungszinssatz beträgt neu 4%.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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