In der Schweiz gibt es rund 560’000 Unternehmen. Pro Jahr gibt es dabei etwas 15’000 Konkurse, wovon gut die Hälfte auf Firmen entfällt. Die geschätzten Ausfälle der Gläubiger aus allen Insolvenzen betragen 5 Mrd. bis über 10 Mrd. CHF pro Jahr. Rund 60% aller Konkurse werden mangels Aktiven eingestellt, der Grossteil des Rests wird im summarischen Verfahren ohne Konkursdividende für nichtprivilegierte Gläubiger erledigt.
Es gab deswegen in den vergangenen Jahren verschiedene Vorstösse zum Gläubigerschutz und zur Einschränkung von Missbräuchen. Der Ständerat hat unter anderem vorgeschlagen, dass für öffentlich-rechtliche Gläubiger bei den im Handelsregister eingetragenen Schuldnern nur noch Betreibungen auf Konkurs (statt wie bisher nur auf Pfändung) möglich sind. Widersprüchlich wurde die Rolle des Staats als Gläubiger auch im Nationalrat diskutiert. Gegenwärtig können private Gläubiger die im Handelsregister eingetragenen Schuldner nur auf Konkurs betreiben, während für öffentlich-rechtliche Forderungen nur eine Betreibung auf Pfändung möglich ist. Es wird deshalb intensiv diskutiert, ob der Staat die im Handelsregister eingetragenen Schuldner nur auf Pfändung betreiben darf oder sie künftig auf Konkurs betreiben kann oder ein Wahlrecht haben soll.
Zu den Streitpunkten zählt auch die Frage, ob die geltende Möglichkeit für Kleinfirmen mit bis zu zehn Vollzeitstellen zum Verzicht auf eine externe Revision eingeschränkt werden soll. Gemäss Vorschlag des Bundesrates soll ein solcher Verzicht nur noch für zwei Jahre gelten und wäre demnach bei Bedarf jeweils zu erneuern. Im Nationalrat war man jedoch mehrheitlich gegen diese zeitliche Beschränkung, will aber, dass der Verzicht auf die externe Revision nicht mehr rückwirkend möglich ist, sondern nur noch für künftige Geschäftsjahre gelten soll.
Das Dossier geht nun zur Differenzbereinigung an den Ständerat zurück. Gerne halten Sie unsere Experten weiterhin auf dem Laufenden.