Schweiz – UK: Abkommen zur Mobilität von Dienstleistungserbringern

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 ein Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und UK genehmigt. Damit soll der gegenseitige, erleichterte Marktzugang sichergestellt werden. Nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens ab 1. Januar 2021 wird auf diese Weise eine drohende Lücke geschlossen. Dies ist Teil der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates nach dem Austritt des UK aus der EU.

Das Abkommen (Services Mobility Agreement, SMA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (UK) regelt den gegenseitigen Zugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern wie beispielsweise von Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren. Es enthält ausserdem Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen.

Es sieht vor, dass die Schweiz das bereits bislang praktizierte und in der Wirtschaft bekannte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem UK bis 90 Tage pro Jahr fortführen wird. Das Abkommen erlaubt damit der Schweizer Wirtschaft, weiterhin kurzfristige Dienstleistungen von Unternehmen aus dem UK zeitnah in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz rund 3’800 meldepflichtige Dienstleistungserbringer bis 90 Tage aus dem UK registriert.

Auf Seiten des UK erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch Marktzugangsverpflichtungen in über 30 Dienstleistungssektoren. Ausserdem gewährt das UK Schweizer Dienstleistungserbringern weitere Vorzugsbedingungen. Beispielsweise unterstehen Schweizer Dienstleistungserbringer keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in diesen Sektoren im UK und sie müssen keinen Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache erbringen. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang im UK für 12 Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten. Mit diesen Bedingungen ermöglicht das SMA Schweizer Unternehmen auch in Zukunft einen weitgehenden Marktzugang im UK für vertragsbasierte Dienstleistungserbringungen durch natürliche Personen.

Der Marktzugang in das UK unter dem SMA beschränkt sich aktuell auf Personen mit Qualifikationen auf universitärem oder gleichwertigem Niveau. Das UK hat sich jedoch im Rahmen eines Briefwechsels verpflichtet, die Anerkennung von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen neu zu beurteilen.

Das SMA ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Vertragsparteien können gemeinsam eine Verlängerung beschliessen. Damit das Abkommen nahtlos ab 1. Januar 2021 vorläufig angewendet werden kann, werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert. Die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens wird dem Parlament bis Ende Juni 2021 unterbreitet.

Quelle: Bundesrat

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