Rechtsstillstand für die Reisebranche verlängert

Der Bundesrat hat den Rechtsstillstand gemäss Art. 62 SchKG für die Reisebranche bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die entsprechende Änderung der einschlägigen Verordnung vom 20. Mai 2020 wurde am 22. September 2020 publiziert und tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

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