Quellenbesteuerung von Erwerbseinkommen

Mit der Revision der Quellenbesteuerung werden Ungleichbehandlungen zwischen Quellenbesteuerten und ordentlich Besteuerten abgebaut und internationale Verpflichtungen eingehalten. Bereits anfangs Jahr haben wir Sie darüber informiert, hier möchten wir nochmals das Wesentliche zusammenfassen.

Damit die Sicherung des Steuerbezugs gewahrt bleibt, Ungleichbehandlungen jedoch abgebaut werden, wird mit der Neuregelung die nachträgliche ordentliche Veranlagung ausgeweitet sowie die vorgängige Erhebung der Quellensteuer beibehalten. Damit können Ansässige, die ein jährliches Bruttoeinkommen von weniger als CHF 120‘000 erzielen, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden und erstreckt sich automatisch auch auf den Ehegatten. Wird bis dahin kein Antrag eingereicht, so ist die Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen definitiv. Eine nachträgliche Tarifkorrektur ist unter dem neuen Recht nicht mehr möglich. Auch Nicht-Ansässige können bis zum 31. März des Folgejahres eine ordentliche Veranlagung beantragen, sofern sie als Quasi-Ansässige gelten. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der überwiegende Teil (in der Regel mehr als 90%) des weltweiten Einkommens in der Schweiz erzielt und somit steuerbar ist. Dabei müssen auch die Einkünfte des Ehegatten miteinbezogen werden. Ein einmal form- und fristgerecht gestellter Antrag kann nicht zurückgezogen werden, was bedeutet, dass die nachträgliche ordentliche Veranlagung in allen Fällen von Amtes wegen bis zum Ende der Quellensteuerpflicht weitergeführt wird.

Falls Sie quellenbesteuert sind, lohnt es sich bis Ende Monat (31. März) zu überlegen, ob ein Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung steuerliche Vorteile bringt. Berücksichtigen Sie dabei auch allenfalls anfallende Administrationskosten der jährlichen Selbstdeklaration.

Für Fragen zur Quellensteuer oder andere steuerliche Themen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Share this post

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert