Opting-Out – Revision

Die Eidgenössischen Räte haben letzte Woche das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet.

Dabei wurde auch eine wichtige Neuerung im Bereich der Revision beschlossen:

Der Verzicht auf die Revision (sog. Opting-out) gilt nur noch für künftige Geschäftsjahre und muss vor Beginn des betroffenen Geschäftsjahres beim Handelsregister angemeldet werden. Damit ist der Verzicht für laufende und vergangene Geschäftsjahre nicht mehr möglich. Über die Inkraftsetzung entscheidet der Bundesrat.

Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Fragen zur Revision oder anderen Themen zur Verfügung.

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