Neue Vorschriften für das Handelsregister

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2020 die neuen Vorschriften über das Handelsregister auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Neben den unten beschriebenen Neuerungen, soll die Wirtschaft inskünftig auch von tieferen Gebühren profitieren. Damit an der Datenbank weitergearbeitet werden kann, treten die entsprechenden Bestimmungen im Obligationenrecht und in der Handelsregisterverordnung bereits per 1. April 2020 in Kraft.

Es geht insbesondere um folgende Neuerungen:

  • Die Handelsregistergebühren werden rund um einen Drittel gesenkt;
  • Inskünftig wird die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet, was die Suche erleichtern soll;
  • Die sogenannte „Stampa-Erklärung“ wird als separater Beleg abgeschafft;
  • Die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Gesellschaftern wird teilweise von Formvorschriften befreit;
  • Die Handelsregisterverordnung enthält neu eine rechtliche Grundlage für die Berichtigung von fehlerhaften Einträgen und für die Erfassung von Nachträgen zu unvollständigen Einträgen.
  • Inskünftig sollen auch bevollmächtigte Personen (Treuhänder, Anwälte und Notare) für eine Rechtseinheit eine Anmeldung einreichen können.

Sollten Sie Fragen zu diesen Änderungen haben, stehen unsere Experten gerne zur Verfügung und selbstverständlich halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.

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