An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen.
Seit einigen Jahren bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Möglichkeit, die MWST-Abrechnung elektronisch einzureichen. Bereits heute melden sich praktisch alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen online an, 90% rechnen auch online ab. Nun sollen auch die restlichen steuerpflichtigen Personen (rund 40 000) dies via Portal tun.
Die Nutzung des Portals ist für die betroffenen Steuerpflichtigen vorteilhafter und durch den Verzicht auf Druck und Versand der Papierabrechnung ergeben sich Einsparungen von rund 100 000 Franken pro Jahr. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes ziehen jeweils Anpassungen am Abrechnungsformular nach sich, die mit hohen Kosten verbunden sind. Das elektronische Verfahren vereinfacht es, solche Änderungen umzusetzen.
Die Vernehmlassungsfrist hierfür läuft bis am 21. Oktober 2022.
Sollten Sie Fragen zur Mehrwertsteuer oder zur elektronischen Abrechnung haben, stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: Bund