„inapay“: Bezahlung in Kryptowährung

Neu ist es im Handelsregisteramt des Kantons Zug möglich, direkt vor Ort in Bitcoin zu bezahlen. Möglich gemacht wird dies durch die Point-of-Sales (PoS) Lösung „inapay*, die vom im Zug ansässigen Informatikunternehmen inacta AG entwickelt und in Zusammenarbeit mit Bitcoin Suisse betrieben wird.

Der Kanton Zug bleibt somit seinem Ruf als Vorreiter in den neuen Blockchain-Technologien treu und baut sein diesbezügliches Angebot beim Handelsregisteramt weiter aus. Schon bisher war es möglich, das Kapital eines Unternehmens mittels Sacheinlage in Kryptowährungen zu liberieren oder eine vom Handelsregisteramt zugestellte Rechnung in Bitcoin oder Ether zu bezahlen. Neu dazu kommt die Möglichkeit, Gebühren direkt vor Ort in Bitcoin zu bezahlen. Dabei scannt der Kunde mit einer handelsüblichen «Wallet» auf seinem Smartphone eine eigens für seine Transaktion generierte Empfangsadresse in Form eines QR-Codes und überweist den entsprechenden Betrag in Bitcoin. Ohne Verzögerung zeigt „inapay“ daraufhin die erfolgreiche Transaktion an.

Wenngleich die Zahlung des Kunden bzw. der Kundin in Bitcoin erfolgt, erhält der Kanton Zug den Betrag in Schweizer Franken. Die ebenfalls in Zug ansässige Bitcoin Suisse AG (SRO anerkannt) wandelt die Zahlung in Schweizer Franken um und überweist den bei «inapay» eingegeben Betrag netto auf das Bankkonto des Kantons Zug. So wird sichergestellt, dass es selbst bei grossen Schwankungen im Wechselkurs nicht zu Überraschungen kommt und weder der Kanton noch der Kunde ein Risiko trägt.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, unterstützen wir Sie gerne.

Auch wir bieten weiterhin die Möglichkeit an, Gründungen oder Kapitalerhöhungen mittels Kryptowährungen zu liberieren wie auch unsere Honorarrechnungen mittels Bitcoin zu begleichen.

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