Erfahrungsgemäss geht beim Handelsregisteramt Zug in den Monaten November und Dezember ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften ein. Zudem fällt ein Umbau in den Räumlichkeiten des Handelsregisteramtes in diese Zeit. Es muss deshalb gegen Ende Jahr mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Eintragungen werden dabei prioritär behandelt. Vorprüfungen und weitere Dienstleistungen werden im Rahmen der möglichen Kapazitäten bearbeitet respektive erbracht. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2022 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 28. November 2022 (Eingang beim Handelsregisteramt) eintragungsfähig eingereicht werden.
Nach dem 28. November 2022 beim Handelsregister Zug eingehende Geschäfte werden im Rahmen der Kapazitäten so schnell wie möglich bearbeitet.
Sollten Sie Handelsregistergeschäfte haben, die unbedingt dieses Jahr eingetragen sein sollen, so kontaktieren Sie unsere Anwälte und Notare frühzeitig, damit diese die notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorbereiten können.
Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: Handelsregisteramt Zug