Handelsregistergeschäfte im Dezember 2020 Informationen zum früheren Eingabeschluss von Handelsregistergeschäften im Dezember 2020

Erfahrungsgemäss geht beim Handelsregisteramt Zug in den Monaten November und Dezember ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften ein. Es muss deshalb gegen Ende Jahr mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Eintragungen werden dabei prioritär behandelt. Vorprüfungen und weitere Dienstleistungen werden im Rahmen der möglichen Kapazitäten bearbeitet respektive erbracht. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2020 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 11. Dezember 2020 (Eingang beim Handelsregisteramt) eintragungsfähig eingereicht werden.

Nach dem 11. Dezember 2020 eingehende Geschäfte werden im Rahmen der Kapazitäten so schnell wie möglich vom Handelsregisteramt bearbeitet.

Sollten Sie entsprechend noch Geschäfte planen, die bis Ende Jahr eingetragen werden sollen, bitten wir Sie rechtzeitig mit unseren Experten in Kontakt zu treten oder einen Termin zu vereinbaren.

 

Quelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug

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