Geldwäschereigesetz – weitere neue Regeln geplant

Der Bundesrat hat im Oktober 2022 entschieden, dass er ein zentrales Register schaffen will, in welchem die wirtschaftlich Berechtigten hinter allen Schweizer Unternehmen aufgeführt sind. Dieses Register soll nur «einschlägigen Behörden», nicht aber der Öffentlichkeit zugänglich sein. Der Bundesrat sucht hierbei einen gangbaren Kompromiss, er will Transparenz schaffen, ohne diese Informationen öffentlich auszubreiten.

Zudem sollen neue Pflichten geschaffen werden, die Informationen über diese «effektiv Berechtigten» aktuell zu halten. Dies soll risikobasiert geschehen, was verkürzt heisst: Was wie eine blosse Briefkastenfirma aussieht, muss öfter überprüft werden als beispielsweise ein Handwerk-KMU mit einer Handvoll Mitarbeitenden und einer branchenüblichen Auftragslage.

Der Bundesrat beauftragt hierfür das Finanzdepartement, bis zum Sommer 2023 eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Der Bundesrat will dabei erneut prüfen, ob weitere Anpassungen im Geldwäscherei-Dispositiv, etwa im Bereich Rechtsberufe, vorgenommen werden sollen.

Bereits im Zuge der jüngsten Anpassung des Geldwäschereigesetzes wollte der Bundesrat Anwälten und Treuhändern strengere Sorgfalts- und Meldepflichten auferlegen. Die Anwälte schafften es, diese Verschärfung mit Verweis aufs Anwaltsgeheimnis abzuwenden.

Sollten Sie Fragen zum Geldwäschereigesetz oder sonstigen rechtlichen Projekten haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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