Externe Kinderbetreuung – Erhöhung des Abzugs bei den Steuern

Der Nationalrat hat sich am 14. Juni 2021 als Erstrat für deutlich höhere Abzüge bei den Steuern für die familienexterne Kinderbetreuung ausgesprochen. Eine gleichzeitige Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs lehnte er ab.

Pro familienextern betreutes Kind und Jahr soll man künftig bis zu 25’000 Franken (bis anhin 10’100 Franken) von den Steuern abziehen können, maximal aber die effektiven Betreuungskosten. Der Nationalrat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 145 zu 32 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu. Die Gesetzesänderung geht nun in den Ständerat.

Im September 2020 hatte das Stimmvolk die Erhöhung der Kinderabzüge an der Urne noch mit rund 63 Prozent abgelehnt. Zum Verhängnis geworden war der Vorlage vermutlich der allgemeine Abzug pro Kind, der von 6500 auf 10’000 Franken hätte erhöht werden sollen.

Den allgemeinen Abzug zusätzlich in die Vorlage eingefügt hatte die bürgerliche Mehrheit im Parlament. Kernstück war jedoch die Erhöhung des Steuerabzugs für ein extern betreutes Kind von 10’100 auf 25’000 Franken.

Von der deutlichen Erhöhung der Abzüge für die familienexterne Kinderbetreuung erhoffen sich der Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrats eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Entschärfung des Fachkräftemangels durch eine bessere Integration von gut ausgebildeten Frauen in den Arbeitsmarkt.

Gerne halten wir Sie hier über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

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