Ertragsausfall wegen Pandemie

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Gastronom von seiner Versicherung keine Entschädigung für den Ertragsausfall wegen der Pandemie erhalte, da in den Versicherungsunterlagen klar vermerkt sei, dass Schäden wegen einer Pandemie der WHO-Stufe 5 und 6 nicht gedeckt seien.

Konkret ging es um den Fall eines Aargauer Restaurants. Dieses hatte eine «Geschäftsversicherung KMU» abgeschlossen, die auch einen Ertragsausfall infolge Epidemie umfasst. Infolge der vom Bundesrat angeordneten Schliessung von Restaurants im ersten Corona-Shutdown im März 2020 erlitt der Gastrounternehmer einen solchen Ertragsausfall. Seine Versicherung wollte allerdings nicht bezahlen, da es sich um eine Pandemie und nicht um eine Epidemie handle.

Das Urteil dürfte auch für andere Versicherte und Versicherungen wegweisend sein. Überall dort, wo Pandemieschäden ausdrücklich ausgeschlossen sind, müssen die Versicherungen wohl künftig nicht mehr zahlen.

Für Fragen zu Versicherungsleistungen oder anderen rechtlichen Fragen stehen unsere Expertinnen und Experten Ihnen gerne zur Verfügung.

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