Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich verabschiedet. Mit der Vorlage passt der Bundesrat das bestehende Gesetz an die Änderungen an, die in den vergangenen Jahren im internationalen Steuerrecht erfolgt sind.

Die Totalrevision des Bundesgesetzes von 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (neu: StADG) soll sicherstellen, dass die Abkommen im Steuerbereich auch zukünftig rechtssicher und einfach angewendet werden können. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat vor, die bestehenden Normen mit zusätzlichen Regelungsbereichen zu ergänzen. Die Gesetzesrevision legt fest, wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, sofern das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält. Zudem werden in das neue Gesetz die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen aufgenommen.

Aufgrund der Vernehmlassung präzisierte der Bundesrat die Vorlage in inhaltlicher und sprachlicher Hinsicht. Er sorgte insbesondere dafür, dass die Kantone stärker in die Vorbereitung der Verständigungsverfahren einbezogen werden. Das Eidgenössische Parlament wird sich voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 erstmals mit der Vorlage befassen.

Falls Sie international tätig sind und in diesem Zusammenhang steuerliche Fragen haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

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