Die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz mit Schweden, den Niederlanden, der Republik Korea, Norwegen, Irland und der Ukraine sind in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die ab dem Inkrafttreten gelten, sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2021 anwendbar.
Sollten Sie steuerliche geschäftliche Beziehungen zu diesen Ländern pflegen oder sonstige internationale Steuerfragen haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.