Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein, Malta und Zypern verabschiedet. Die Protokolle setzen die DBA-Mindeststandards um.
Die Änderungsprotokolle enthalten eine Missbrauchsklausel, die sich auf den hauptsächlichen Zweck einer steuerlichen Gestaltung oder eines Geschäfts bezieht und damit sicherstellt, dass die DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Zudem stärken die Änderungsprotokolle das Verständigungsverfahren und fördern damit die tatsächliche Vermeidung von Doppelbesteuerungen.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden.
Falls Sie Tätigkeiten in den betreffenden Ländern haben oder sonst Fragen zu den DBA haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Quelle: Bundesrat