Covid-19-Kredite: Zinsen und Amortisation

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 mit den Covid-19-Krediten beschäftigt. Er beschloss, die Zinsen für die Covid-19-Kredite unverändert zu belassen. Weiter begrüsst er die Einführung von Amortisationen per 31. März 2022 mit der Möglichkeit eines Aufschubs und informiert über die Forderungsbewirtschaftung.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Zinssätze der Covid-19-Kredite per Ende März 2022 für die darauffolgenden zwölf Monate aufgrund unveränderter Marktentwicklungen nicht anzupassen. Somit verbleibt der Zinssatz für die Covid-19-Kredite bis zu 500’000 Franken bei 0 Prozent und der Zinssatz für den durch die Bürgschaftsorganisationen verbürgten Anteil der Kredite über 500’000 Franken (Covid-19-Kredite-Plus) bei 0,5 Prozent.

Die Covid-19-Kredite sind ab dem Zeitpunkt der Gewährung innerhalb von acht Jahren zu amortisieren. Es besteht die Möglichkeit, die Frist um bis zu zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Amortisationen werden zwischen den Unternehmen und den kreditgebenden Banken vereinbart.

Bleiben fällige Zahlungen eines Covid-19-Kredits aus, kann die Bank die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Damit geht die ausstehende Kreditforderung von der kreditgebenden Bank auf die jeweilige Bürgschaftsorganisation zur Forderungsbewirtschaftung über. Nach dem Forderungsübergang sind die Bürgschaftsorganisationen gesetzlich verpflichtet alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die ausstehenden Forderungen wiedereinzubringen. Der Fortbestand des Unternehmens soll dabei unter Berücksichtigung des finanziellen Interesses des Bundes soweit wie möglich gewahrt werden.

Vom 26. März 2020 bis zum 31. Juli 2020 konnten Unternehmen rückzahlbare Covid-19-Kredite von bis zu 10 Prozent ihres Umsatzes beantragen, um ihre Liquiditätsbedürfnisse während den ersten Monaten der Covid-19-Epidemie sicherzustellen. Die Bankkredite wurden durch die vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen verbürgt. Insgesamt wurden rund 138’000 solcher Kredite mit einem totalen Kreditvolumen von knapp 17 Milliarden Franken gewährt. Abzüglich der bereits vollständig zurückbezahlten Kredite und der Kredite, für welche die kreditgebenden Banken die Bürgschaft in Anspruch genommen haben, sind beim momentanen Stand noch rund 112’000 Covid-19-Kredite mit einem Volumen von rund 12 Milliarden Franken ausstehend.

Für allfällige Fragen zu Covid-19-Krediten und Amortisationszahlungen stehen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Quelle: Bundesrat

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