Weiter gibt es divergierende Positionen bei Covid-19-Gesetz. Der Nationalrat hat letzte Woche bei der Definition des Härtefalls den Kreis der Anspruchsberechtigten wieder reduziert und legt neu eine Schwelle von mindestens 30 (statt 25) Prozent Einbusse beim Jahresumsatz fest. Ein Antrag, dem Ständerat zu folgen und Unternehmen erst ab Umsatzeinbussen von 40 Prozent als Härtefälle anzuerkennen, fand keine Mehrheit. Neu akzeptiert der Nationalrat dafür, dass dabei nicht nur die nicht gedeckten Fixkosten berücksichtigt werden, sondern auch die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation.
Bei der Höhe der nichtrückzahlbaren Härtefallhilfen will der Nationalrat das Maximum weiter bei 30 Prozent des Jahresumsatzes ansetzen statt bei 20 Prozent. Er schlägt dabei aber vor, es dem Bundesrat zu überlassen, die Maximalbeträge festzulegen. Selbständige sollen bereits ab Umsatzeinbussen von 20 Prozent und nicht erst ab 40 Prozent Anrecht auf Erwerbsersatz haben.
Weitere Differenzen bestehen unter anderem beim Mietrecht, bei dem der Nationalrat weiterhin für eine Fristerstreckung eintritt, wenn Mieten oder Nebenkosten ausstehen.