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Erweiterte Corona-Hilfen für Unternehmen mit Mindestumsatz von 50‘000 Franken
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Das geplante Covid-19-Geschäftsmietegesetz, das von Vermietern verlangt, für die Zeit der Zwangsschliessungen bei betroffenen Betrieben auf einen Teil des Mietzinses zu verzichten, ist gescheitert.

Verschiedentlich wurden aber private Einigungen zwischen Vermietern und Mietern gefunden. Hilfreich sind zudem auch kantonale Regelungen, wie sie neben Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Basel Stadt und Basel Landschaft auch der Kanton Solothurn kennt. In diesem Modell, welches auf Freiwilligkeit und Anreizen basiert, übernimmt der Kanton einen Teil des Mietzinses, vorausgesetzt, der Vermieter verzichtet gleichzeitig auf einen Teil der ihm zustehenden Mieteinnahmen.

Sollten Sie mietrechtliche Fragen oder auch Fragen zu Kurzarbeit, Erwerbsersatz oder Covid-19-Krediten haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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