Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes

Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 die Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) verabschiedet. Die Vorlage folgt der Strategie zur Finanzmarktpolitik des Bundesrats für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz und trägt den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über die Schweiz Rechnung.

Die Vorlage erneuert das Abwehrdispositiv der Schweiz zur Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung, indem sie den neusten Risikoeinschätzungen Rechnung trägt. Darüber hinaus setzt sie die Finanzmarktpolitik des Bundesrats um. Diese hat die Sicherstellung internationaler Konformität im Geldwäschereibereich als eine von fünf Stossrichtungen definiert.

Die Vorlage umfasst  Massnahmen für Personen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften oder Trusts erbringen (Beraterinnen und Berater), für den Edelmetall-, Edelstein- und Altedelmetallhandel sowie für Finanzintermediäre. Zudem fördert sie die Transparenz von Vereinen.

Beraterinnen und Berater sollen gemäss Geldwäschereigesetz nicht nur Sorgfaltspflichten und eine Prüfpflicht beachten, sondern neu zusätzlich eine Meldepflicht. Im Gegenzug soll die Massnahme nur Dienstleistungen für Sitzgesellschaften oder Trusts erfassen. Des Weiteren wird das Melderecht, entgegen dem Vorschlag in der Vernehmlassungsvorlage, beibehalten. Der Unterschied zwischen Meldepflicht und Melderecht wird auf Verordnungsstufe geklärt werden. Neu sollen die Finanzintermediäre ausserdem eine Geschäftsbeziehung abbrechen dürfen, wenn sie nach einer Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) innerhalb von 40 Tagen keine Rückmeldung erhalten.

Weiter wird das Zentralamt für Edelmetallkontrolle neu die Geldwäschereiaufsicht für gewisse Finanzintermediäre im Bereich des Handels mit Bankedelmetallen (Handelsprüfer) übernehmen.

National- und Ständerat werden sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2019 erstmals mit den Massnahmen befassen. Deren Inkrafttreten ist frühestens Anfang 2021 zu erwarten.

Gerne helfen wir Ihnen jetzt schon diese Änderungen zu antizipieren und sich darauf vorzubereiten.

Share this post

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert