Änderung des Zuger Steuergesetzes

Am letzten Wochenende hiess die Zuger Bevölkerung eine Änderung des Zuger Steuergesetzes gut. Damit wird der Steuerfuss befristet für die Steuerjahre 2021 bis 2023 von 82 auf 80 Prozent gesenkt. Zusätzlich werden ebenfalls befristet die persönlichen Abzüge erhöht. Neu können Alleinstehende 11‘100 CHF (aktuell 7‘100 CHF) und Verheiratete 22‘200 CHF (aktuell 14‘200) abziehen. Diese Abzüge werden ebenfalls für drei Jahre befristet.

Entlastet wird die Bevölkerung weiter durch die Vereinfachung und den Ausbau des Mieterabzugs. Dieser Abzug ist nicht befristet. Künftig können Abzüge nicht mehr nach Einkommen gestaffelt gemacht werden, es können nun einkommensunabhängig alle 30% der Wohnungsmiete (bis maximal 10‘000 CHF) in Abzug bringen.

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