Zum Jahreswechsel treten im Kanton Zug verschieden Erlasse mit Auswirkungen sowohl auf juristische als auch natürliche Personen in Kraft:
- Das Zuger Steuergesetz tritt unter Vorbehalt in Kraft. Nach dem Willen des Kantonsrats soll der Steuerfuss befristet von 82 auf 80 Prozent gesenkt werden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Steuersenkung tritt deshalb vorerst befristet unter dem Vorbehalt der Referendumsabstimmung vom 7. März 2021 in Kraft.
- Erhöht wird ebenfalls befristet der persönliche Steuerabzug. Unbefristet hingegen wird die Ausweitung des steuerlichen Mieterabzugs gelten.
- Ebenfalls angepasst wird die Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung. Für die Ermittlung des Anspruchs auf Prämienverbilligung werden ab 1. Januar 2021 beim massgebenden Einkommen nun auch freiwillige Einkäufe in die 2. Säule sowie ausserordentliche Aufwendungen für den Liegenschaftsunterhalt in die Berechnung mit einbezogen.
- Revidiert wurde auch die Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen. Neu werden die Kosten für Pension und Betreuung zusammengefasst, der Eigenanteil an der Pflege wird separat angerechnet. Damit wird das System vereinfacht, die Höhe der Ergänzungsleistungen bleibt unverändert.
Sollten Sie Fragen zu den neuen Regelungen im Steuer- bzw. Sozialversicherungsrecht haben, stehen Ihnen unsere Experten sehr gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen alles Gute fürs 2021.